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 Betreff des Beitrags: Beleuchtung - Was muss alles dran?
BeitragVerfasst: Sonntag 28. Juni 2015, 23:22 
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Hallo zusammen!

Ich habe hier einen kleinen HP 400 komplett ohne Beleuchtung stehen. Vom Zustand her möchte ich ihn unbedingt wieder aufbauen, allerdings bin ich mir nicht sicher, was alles an Beleuchtungskram dazu gehört. Bisher habe ich mir die roten Dreiecke und ein Set Rücklichter, etwa baugleich mit diesen hier: http://www.ebay.de/itm/Ruckleuchten-ver ... 233bbf7cae, besorgt.
Was fehlt aber jetzt noch? Sicherlich die gelben Reflektoren für die Seiten und eventuell sogar eine Nebelschlussleuchte?
Das Problem ist, dass ich jetzt etwa eine Stunde recherchiert habe und regelrecht erschlagen wurde mit Regeln und Vorschriften, formuliert in feinstem Plastikdeutsch, sodass ich jetzt den Überblick gänzlich verloren habe. :bahnhof:
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass der Hänger seit mehreren Jahren stillgelegt ist.
Ich hoffe, mir kann jemand hierzu noch weiterhelfen.

Gruß,
Sascha

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BeitragVerfasst: Sonntag 28. Juni 2015, 23:40 
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Na, passt doch von der Lichtanlage (E Prüfzeichen wichtig), wenn das Kennzeichen mit beleuchtet wird.

In der Mitte der Seiten jeweils einen Reflektor und gut. Sollte bei der Größe reichen.

Nebelschluß erst ab Erstzulassung 10.1990 Pflicht.

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Gruß Andy
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BeitragVerfasst: Sonntag 28. Juni 2015, 23:50 
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Zitat:
Nebelschluß erst ab Erstzulassung 10.1990 Pflicht.
Und da geht's schon los: Dazu habe ich mehrmals gelesen, dass auch die Hänger vor 1990 eine Nebelschlussleuchte haben müssen, wenn sie länger stillgelegt waren.

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BeitragVerfasst: Montag 29. Juni 2015, 00:10 
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Nebelschlussleuchte: Nein
(mein großer Heiker ist Bj. 81 und war lange abgemeldet bis vor 3 Jahren)

Gelbe Seitenreflektoren sind erst ab einer gewissen Länge vorgeschrieben,
dazu zählt so eine Schubkarre nit (hab selber auch einen)...

Das von dir verlinkte Lampenset plus zwei Dreiecke hinten, fertig...

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BeitragVerfasst: Montag 29. Juni 2015, 00:20 
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Aha. Wusste ich jetzt nicht bei Stilllegung.

Angeblich bei Stilllegung ab einem Jahr, wird es jetzt als Neuzulassung gewertet und somit ist der Bestandsschutz weg :?

Dann musst halt noch eine Leuchte extra anbauen.

Hier die Belegung http://www.kfz.josefscholz.de/AH.html

Würde mich aber nochmal bei der Zulassungstelle oder beim TÜV informieren :DH:

Kannte es halt nur mit 10.1990.

Mein Anhänger (eben geguckt) EZ 07.10.90 hat zwar Nebelschlußleuchte,
nur leiten manche Fahrzeuge mit nachträglich angebauter Anhängevorrichtung nicht zum Anhänger weiter,
da Kabel vom PKW zur Dose nicht extra gelegt wurde :pfeifen:

Hat der TÜV aber noch nie bemängelt, da erst paar Tage nach 07.10.90 Pflicht :mrgreen:


:wink:

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Gruß Andy
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Zuletzt geändert von big-andy am Montag 29. Juni 2015, 01:03, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Montag 29. Juni 2015, 01:02 
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Zitat:
..........

Hier die Belegung http://www.kfz.josefscholz.de/AH.html

:wink:
Mach et doch nit so kompliziert :schreck:
Hier, einfach Speichern ;)

Bild

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BeitragVerfasst: Montag 29. Juni 2015, 01:06 
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@ glorf

Einfach kann doch jeder :hihi:

;)

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Gruß Andy
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BeitragVerfasst: Montag 29. Juni 2015, 01:12 
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Man muß es sich aber nit unnötig schwer machen ;)

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BeitragVerfasst: Montag 29. Juni 2015, 01:16 
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Stimmt auch wieder :GG:

:DH:

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Gruß Andy
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BeitragVerfasst: Montag 29. Juni 2015, 18:26 
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Danke für eure Hilfe.
Ich werde wohl sicherheitshalber eine Nebelschlussleuchte anbauen.
Zitat:
@ glorf

Einfach kann doch jeder :hihi: ;)
Eben drum! Sonst hätte ich mir einfach einen neuen Karren gekauft... :mrgreen:
Zitat:
nur leiten manche Fahrzeuge mit nachträglich angebauter Anhängevorrichtung nicht zum Anhänger weiter,
da Kabel vom PKW zur Dose nicht extra gelegt wurde :pfeifen:
Fahre einen Samurai. Da weiß ich garnicht, ob es die überhaupt ohne Anhängerkupplung gab, außer sie wurde abegerissen oder abgesäbelt... :pfeifen:

Falls ich sonst noch ein Problem habe, werde ich mich nochmal an euch wenden.
Gruß,
Sascha

:danke:

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BeitragVerfasst: Dienstag 30. Juni 2015, 23:24 
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Zitat:
Zitat:
nur leiten manche Fahrzeuge mit nachträglich angebauter Anhängevorrichtung nicht zum Anhänger weiter,
da Kabel vom PKW zur Dose nicht extra gelegt wurde :pfeifen:
Fahre einen Samurai. Da weiß ich garnicht, ob es die überhaupt ohne Anhängerkupplung gab, außer sie wurde abegerissen oder abgesäbelt... :pfeifen:
:lol: Da ist was dran mit AHK neu ab Werk oder später ;)

Meine letzten gebrauchten PKWs (Kombi) habe ich bewusst ohne AHK gekauft und auf der Bühne angesehen.

Sahen mit AHK nach ein paar Jahren schon Scheixe aus :echt: :krank:

Mein letzter gebrauchter war / ist ein Ford Mondeo MK3 EZ: 2003 (6 Jahre alt gewesen) von einer Lehrerin mit rund 54.000 Kilometern.

Nachträglich AHK angebaut und den kompletten Umzug (einfache Tour mit Anhänger ca. 280Km) damit gemacht.

Auch viel Material gefahren :P

Hat jetzt ungefähr 141.000 runter.

Davon etwa 55.000 Kilometer mit 1,3t Anhänger und PKW selbst auch oft grenzwertig geladen :mrgreen:

Dämpfer hinten sind bald wieder fällig.

Stabibuchsen müssen dann auch neu.

Schwimmt hinten beladen schon etwas und poltert bei kleinen Schlaglöchern.

Ist halt ein privat genutzter Kombi, welcher sich bisher bezahlt gemacht hat :GG:

:KK: Kilometerzähler am Anhänger wäre mal nicht schlecht gewesen :roll:

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Gruß Andy
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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Juli 2015, 13:24 
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Ich würde mir "sicherheitshalber" keine Nebelschlussleuchte anbauen, wenn ich sie nicht zwingend benötige. Alles was dran ist, muss auch funktionieren. Und da Leuchten von Anhängern gerne ausfallen ....... keep it simple....

Also einfach einmal beim TÜV anrufen und fertig. Geht fast schneller als das ganzen schreiben und rätseln hier.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 1. Juli 2015, 23:40 
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Zitat:
Also einfach einmal beim TÜV anrufen und fertig. Geht fast schneller als das ganzen schreiben und rätseln hier.
Völlig richtig, aber ich wollte mich an Leute wenden, die sich mit der Thematik gerne auseinandersetzen und mir gerne helfen :mrgreen:.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 07:18 
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Das machen die beim TÜV auch und die kennen sich ebenfalls gut aus (hoffe ich mal). :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 08:29 
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hallo,
egal wie viele gute Ratschläge du hier bekommst,am Tüv führt letztenends kein Weg vorbei. :echt:

:wink:
werni

_________________
:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Donnerstag 2. Juli 2015, 12:31 
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Zitat:
Ich würde mir "sicherheitshalber" keine Nebelschlussleuchte anbauen, wenn ich sie nicht zwingend benötige. Alles was dran ist, muss auch funktionieren. Und da Leuchten von Anhängern gerne ausfallen ....... keep it simple....
Völlig richtig! Kann beim Auffahrunfall wenigstens nicht kaputt gehn. Sicher ist Sicher! :ohman: :ohman:

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BeitragVerfasst: Samstag 4. Juli 2015, 19:12 
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Hallo,

Musste mich mit dem Thema bei meinem Anhänger aufbau auch befassen.

Die NSL ist Bajahr abhänging, da dürfte dein kleiner HP nicht drunter fallen.
Ob du eine verbaust musst du selber wissen, ich werde bei meinem Anhänger ab demnächst einen Rüfa Scheinwerfer auf Nebel anklemmen, da bin ich froh das ich die Leitung noch Frei habe. Ich sehe da bei dem Anhänger keinen Sinn diese zu verbauen, da die kleine Schubkarre bestimmt nicht viel bewegt wird.

Die gelben Reflektoren würde ich aber zu 100% dran machen, die schaden auf keinen Fall

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Gruß Florian


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BeitragVerfasst: Sonntag 5. Juli 2015, 13:13 
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Zitat:
Die NSL ist Baujahr abhänging, da dürfte dein kleiner HP nicht drunter fallen.
Grüß dich! Das ist ja eben das Problem mit dem Baujahr. Dadurch, dass der Hänger über etwa 10 Jahre stillgelegt war, ist das Baujahr im Prinzip hinfällig oder unwichtig, da der Bestandschutz weg ist. Sicher ist sicher, wenn ich eine anbaue gehe ich eventuellem Ärger aus dem Weg und der Aufwand bzw. Kosten dafür halten sich auch in Grenzen, da ja wie oben schon gesagt, alles erneuert werden muss.

Viele Grüße aus dem derzeit glühenden Thüringer Wald! :wink:
Sascha.

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BeitragVerfasst: Freitag 24. Juli 2015, 11:30 
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Nach einiger Zeit melde ich mich nochmal hier um das Thema zu einem Ende zu bringen. :wink:

Inzwischen hat der kleine HP seine HU bestanden. Allerdings war in meinem Fall wirklich keine Nebelschlussleuchte notwendig. Die Stilllegung war aber nicht ausschlaggebend dafür sondern, ob der neue Fahrzeugbrief (also der nach BRD-Richtlinien) schon vorhanden war, was bei mir zum Glück der Fall ist, so war die Funzel nicht vonnöten. Ich habe vorher nochmal beim TÜV-Thüringen angerufen und mich informiert. Allerdings musste noch eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung dran, weil die Einbaumaße abweichend waren.
Falls jemand etwas ähnliches vorhat, kann ich diese Seite nur empfehlen, auch wegen den Maßen und Anbringungsvorschriften:
http://www.hella.com/MicroSite/soe/site ... _19.08.pdf

Nochmals danke für eure Ratschläge :danke:
Gruß,
Sascha

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BeitragVerfasst: Samstag 25. Juli 2015, 02:54 
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Ende gut, alles gut...... :DH:

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Holz kannst Du nie genug haben..... nur zu wenig Stapelplatz!

:stihl: MS 231, MS 261 C-M, MS 661 C-M :Husky: 545 :dolmar: PS 420 SC
:partner: ALKO BKS 35/35 Bild Hitachi CS 40 EM
Gränsfors Bruks Spalthammer + Spaltaxt etc.
Holztrolley + Rückewagen TK 300; Spalter Scheppach HL 650-0
ALKO FRS 4125, Güde Big Wheeler 561 Trike


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